Kosten


Das Angebot richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen kann nur im Ausnahmefall stattfinden, siehe unten. 
Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der “Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen” (GOP).  

Privatversicherte:

In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-in von Ihrer privaten Krankenversicherung ganz oder teilweise übernommen (Ausnahme: Selbstzahler). Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung welche vertragliche Vereinbarung bzgl. einer Psychotherapie festgelegt wurden. Da nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif die Kosten vollständig übernommen werden, können eventuell Zuzahlungen notwendig werden. 

Sie können auch zu Ihrer eigenen Absicherung Ihre Krankenversicherung darum bitten, Ihnen die Informationen schriftlich zu geben. 

Check-Liste 

Klären Sie im Vorfeld:

  • Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme in ihrem Fall erfolgt
  • In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen zusätzlich zum Stundenkontingent für die Behandlung erstattet ?
  • Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher Bericht der behandelnden Psychotherapeutin verlangt? 
  • Werden Formulare – ausgefüllt von der behandelnden Psychotherapeutin – verlangt? Wenn ja, bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit! 
  • Ab wann werden genehmigungspflichtige Therapiesitzungen erstattet? 
  • Erfolgt die Erstattung der Sitzungen immer erst nach erteilter Genehmigung? Wie lange benötigt die Verwaltung für die Genehmigung im Antragsverfahren? 

Beihilfeberechtigte: 

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten/-innen. Im Allgemeinen gewährt die Beihilfe mindestens eine 50 -prozentige Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. 

Gesetzlich Versicherte:

Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen kann nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Sondergenehmigung stattfinden. 
Aufgrund vieler Negativerfahrungen biete ich derzeit das Kostenerstattungsverfahren nicht an.
Gesetzlich Versicherte haben leider nur die Möglichkeit das Behandlungsangebot auf Selbstzahlerbasis zu nutzen.